Handbuch der Kriminalistik

Artikel-Nr.: 0033
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Kriminaltaktik für Praxis und Ausbildung                                                                                                                                                                                                                                   Autoren: Professor Dr. Rolf Ackermann, Horst Clages, Ltd. Kriminaldirektor a.D., und Dr. Holger Roll, Regierungsdirektor, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege, Fachbereich Polizei, Güstrow

Die 4. Auflage des eingeführten kriminaltaktischen Grundwerks orientiert sich weitgehend an den bewährten thematischen Strukturen der Vorauflagen. Das Handbuch vermittelt grundlegende, theoretisch begründete, praxiserprobte und methodisch geordnete Erkenntnisse. Es stellt darüber hinaus den aktuellen wissenschaftlichen Stand der Kriminalistik dar und verknüpft dieses Wissen mit der Praxis der polizeilichen Straftatenbekämpfung.

Die Autoren erläutern alle bedeutsamen kriminalistischen Arbeitsweisen, Mittel und Verfahren. Dabei fassen Sie systematisch zusammengehörige Aspekte in jeweils einem einzigen Abschnitt zusammen.

Der Schwerpunkt der einzelnen Kapitel liegt im allgemeinen kriminaltaktischen Bereich. Die Verfasser geben durchgängig taktisch-methodische Hinweise, die sowohl für die Praxis als auch für die Aus- und Weiterbildung von Bedeutung sind. Checklisten und Übersichten erschließen schnell und einprägsam die gewünschte Information. Weiterführende Literaturhinweise ermöglichen im Bedarfsfall ein tiefer gehendes Studium.

Neu sind insbesondere die Ausführungen zu aktuellen Kriminalitätsbrennpunkten und veränderten Tatbegehungsweisen, z.B. im Bereich der sog. Computerkriminalität oder bei der Organisierten Kriminalität: Hier werden die organisatorischen Verflechtungen immer komplexer und die innere Abschottung, das konspirative Verhalten sowie neue internationale elektronische Zahlungssysteme erschweren die Straftatenaufklärung.

Überarbeitet haben die Verfasser u.a. das Kapitel »Verdeckte polizeiliche Informationserhebung«: Dies wurde erforderlich durch die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und Rechtsänderungen, insbesondere beim sog. Lauschangriff und der Telekommunikationsüberwachung.

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